Mögliche Schulabschlüsse
In der Gemeinschaftsschule lernen Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahrgang möglichst lange gemeinsam miteinander und voneinander. Bis zum Ende des 8. Schuljahrganges gibt es differenzierte Unterrichtsangebote, die sich insbesondere am individuellen Entwicklungsstand, aber auch an Interessen und Neigungen der Lernenden orientieren. Ab dem 9. Schuljahrgang beginnt ein auf den angestrebten Schulabschluss ausgerichteter Unterricht. Durch den Unterricht erhalten die Schülerinnen und Schüler – je nach ihrem persönlichen Entwicklungsstand – Allgemeinbildung in unterschiedlicher Form und können sich durch praxisbezogene Anregungen und Aktivitäten in der Berufswahl orientieren oder sich auf ein Studium vorbereiten. Die Gemeinschaftsschule ermöglicht den Erwerb aller Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen, d.h. den Ersten Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss) bzw. den Erweiterten Ersten Schulabschluss (ehemals qualifizierten Hauptschulabschluss), den Mittleren Schulabschluss (ehemals Realschulabschluss) bzw. die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (ehemals Erweiterter Realschulabschluss) und das Abitur.1
Gemeinschaftsschulen gibt es in Sachsen-Anhalt in zwei verschiedenen Varianten. Die gymnasiale Oberstufe
wird entweder selbst oder in Zusammenarbeit mit einem Gymnasium, einem Fachgymnasium, einer Gesamtschule oder einer anderen Gemeinschaftsschule geführt.2
Unsere Schule kooperiert mit der Listschule Halle (Berufsbildende Schulen IV - Friedrich List Halle).
Einen Einblick erhalten sie hier.
Folgende Schullaufbahnen sind an unserer Schule möglich:

(eigene Darstellung)
| Abschlüsse | Abschluss-jahrgang | Abschluss-prüfung | Voraussetzungen zum Erreichen |
| Erster Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss) | 9 | nein | erfolgreicher Besuch der 9. Klasse |
| Erweiterter Erster Schulabschluss (ehemals qualifizierter Hauptschulabschluss) | 9 |
ja (besondere Leistungs-feststellung) |
erfolgreicher Besuch der 9. Klasse, Teilnahme an einer besonderen Leistungsfeststellung (siehe unten) (Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Kernfächern, die mindestens der Note 4 entsprechen, Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Nebenfächern, wobei jeweils höchstens zwei Mal die Note 5 mit mindestens ausreichenden Leistungen - Note 3 - ausgeglichen werden) |
| Mittlerer Schulabschluss (ehemals Realschulabschluss) | 10 | ja | erfolgreicher Besuch der 10. Klasse und Bestehen der Abschlussprüfungen (siehe unten) |
| Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (ehemals Erweiterter Realschulabschluss) | 10 | ja |
erfolgreicher Besuch der 10. Klasse und Bestehen der Abschlussprüfungen (Notendurchschnitt von mindestens 2,3 in den Hauptfächern, die mindestens der Note 4 entsprechen, (Abendschule abweichend) |
Die besondere Leistungsfeststellung besteht aus zwei schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch und Mathematik, die vom Land Sachsen-Anhalt gestellt werden. Zusätzlich wird eine mündliche Prüfung durchgeführt.
- eine mündliche Prüfung in einem der übrigen Pflichtfächer, mit Ausnahme des Faches Sport
Die Abschlussprüfung in der 10. Klasse besteht aus drei schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik, die vom Land Sachsen-Anhalt gestellt werden. Zusätzlich werden mindestens zwei mündliche Prüfungen durchgeführt.
- eine mündliche Prüfung in einem naturwissenschaftlichen Fach (Astronomie, Biologie, Chemie, Physik, Geografie)
- eine mündliche Prüfung in einem der übrigen Pflichtfächer, mit Ausnahme des Faches Sport
Zusätzlich können bis zu zwei mündliche Prüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch oder Mathematik gewählt werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Zur schriftlichen Prüfung sind alle Schülerinnen und Schüler berechtigt, die nach den bisherigen Noten den Realschulabschluss erreichen können.
Zur mündlichen Prüfung sind nur die Schülerinnen und Schüler berechtigt, die den Realschulabschluss erreichen können und sich zu den mündlichen Prüfungen angemeldet haben. Die Anmeldungen erfolgen mit den dafür vorgesehenen Formblättern zum vorgeschriebenen Termin. Die Klassenleitung wird darüber informieren und Formblätter ausgeben.
1 Quelle: Landesportal Sachsen-Anhalt/Schulsystem/Gemeinschaftsschule
2 Quelle: Gemeinschaftsschule Sachsen-Anhalt: Kurzinformation für Eltern und Schüler (Flyer)
Lizenzen & Quellen
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Autor: Jonas Groß
Zusätzliche Informationen: Nutzung von Microsoft PowerPoint 2021 - flyer_gemeinschaftsschule_lsa.pdf
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